Lieferbedingungen

 

1.Wir liefern in folgende Länder: Deutschland. Lieferungen in andere Länder können vereinbart werden. 

 

2.Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Eine Selbstabholung der Ware ist nur möglich, falls es im Angebot ausdrücklich vermerkt ist.

 

3.Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich per Vorkasse.

 

4.Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist. 

 

5.Die Lieferung erfolgt sowohl aus dem Lager des Verkäufers, als auch aus Lagern seiner Zulieferer, als auch direkt von Herstellern.

 

6.Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Für Verbraucher gilt: Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

 

7.Wurde eine Selbstabholung vereinbart, informiert der Verkäufer den Kunden zunächst darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht und nennt dem Kunden den Abholort. Hiernach kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Abholort abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

 

8.Gutscheine und Lizenzschlüssel werden dem Kunden per E-Mail oder postalisch überlassen.

 

9.Die vereinbarte Lieferfrist versteht sich niemals als Verwirkungsfrist, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Im Falle einer nicht fristgerechten Lieferung hat der Kunde den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen, wobei dem Verkäufer eine angemessene Frist geboten wird, seine Pflichten im Nachhinein noch zu erfüllen. 

 

10.Der Verkäufer behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Für Verbraucher gilt: Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.Für Unternehmen gilt: Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

11.Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer dem Kunden die erworbenen Produkte zur Verfügung stellt, ist der Kunde zur Abnahme der Waren verpflichtet. Dies ist der Fall, sobald der Verkäufer dem Kunden angegeben hat, dass die Produkte abgeholt oder geliefert werden können. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist und sein Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat. Etwaige Kosten für Einlagerung, erneute Zustellungen oder Rücksendungen, die dem Verkäufer dadurch entstehen, dass der Kunde die Ware nicht abgenommen hat, wird der Verkäufer dem Kunden in Rechnung stellen.Für Unternehmen gilt: Wenn der Kunde die Entgegennahme verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung notwendig sind, werden die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden höchstens zwei Wochen lang gelagert.

 

12.Der Verkäufer ist bestrebt, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Engpässe in der Materialbeschaffung, längerer Transportlaufzeiten, Nichtlieferung durch den Lieferanten, Betriebsstörungen und behördliche Anordnungen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn, Liefertermine angemessen zu verschieben oder Lieferungen zu stornieren.Wird die Lieferung aufgrund der genannten Umstände für den Verkäufer unmöglich, wird er von der Lieferverpflichtung frei. Unter höherer Gewalt sind solche Umstände zu verstehen, die eine Erfüllung des Vertrags verhindern und der Verkäufer nicht zurechenbar sind. Darunter sind, sofern diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unverhältnismäßig erschweren, unter anderem folgende Umstände inbegriffen: Streiks in anderen Unternehmen, als dem vom Verkäufer, wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen vom Verkäufer, ein allgemeiner Mangel an für das Zustandekommen der vereinbarten Leistung erforderlichen Erzeugnissen oder Dienstleistungen, eine unvorhersehbare Stockung bei Zulieferern oder anderen Dritten, von denen Verkäufer abhängig ist, allgemeine Transportprobleme, Feuer, behördliche Maßnahmen, worunter Einfuhr- und Ausfuhrverbote. Für Verbraucher gilt: Sofern die Lieferverzögerung länger als sechs Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist aber nicht der Fall, falls der Verkäufer bereits vor der Auftragsannahme den Kunden über vorhersehbare Lieferverzögerungen informiert hat (z.B. per E-Mail oder Anzeigentexte). Schadensersatzforderungen gleich welcher Art können hieraus gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden. Bereits geleistete Zahlungen des Käufers sind in diesem Fall vom Verkäufer zurückzuerstatten. Die Berechnung von Zinsen und Bankgebühren oder anderweitiger Auslagen seitens des Käufers ist nicht zulässig.

 

13.Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Post, Telefon) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

 

14.Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.Für Unternehmen gilt abweichend: Es geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

 

15.Für Unternehmen gilt: Sofern der Kunde die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen nach einem bestätigten Liefertermin abgenommen hat oder der Kunde angibt, die Produkte nicht abnehmen zu wollen, erlischt die Lieferungspflicht des Verkäufers und hat der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5% Prozent des Rechnungswerts der betreffenden Produkte zu zahlen. Der Verkäufer wird die Vertragsstrafe mit ggf. geleistete Anzahlungen (auch zu anderen Aufträgen des Kunden) verrechnen. Darüber hinausgehende Forderungen sind davon unberührt.

 

16.Für Unternehmen gilt: Tritt der Kunde von einem Auftrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt eine Stornierungsgebühr zu erheben.

 

17.Für Unternehmen gilt: Bei Lieferungen ins Ausland können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. 

 

18.Für Unternehmen gilt: Werden vom Verkäufer gelieferte Waren exportiert, so hat der Kunde die bei der Einfuhr geltenden gesetzlichen und zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die für die Einfuhr anfallenden Steuern, Zölle und Gebühren sowie die für die Ausfuhr entstehenden Kosten und Gebühren. Abweichende Regelungen sind zulässig.

 

19.Für Unternehmen gilt: Mit Übergabe der Waren an die Spedition geht die Gefahrentragung des Transportes/des Versands an die Spedition/Paketdienst über. Der Übergang der Gefahrentragung an den Kunden erfolgt mit dokumentierter Auslieferung der Ware an diesen durch die Spedition/den Paketdienst.

 

20.Für Unternehmen gilt: Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung und vor Annahme auf aüßere Beschädigungen an der Ware und der Verpackung sowie auf Vollständigkeit zu prüfen. Schäden hat der Kunde vor Annahme beim anliefernden Unternehmen auf den Frachtdokumenten zu dokumentieren und Kopien der Schadensdokumentation sowie Fotos oder Videos der Schäden vor Warenannahme zu erstellen.Schäden, fehlende Ware oder fehlerhafte Lieferungen Ware hat der Kunde unmittelbar und direkt, spätestens innerhalb von 48 Std. nach Warenempfang gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann. Später eingehende Schadensmeldungen können nur im Ausnahmefall akzeptiert werden. Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.Werden Waren an eine Lieferadresse geliefert, die vom Geschäftssitz des Käufers abweicht, so ist der Kunde dennoch verpflichtet, die Unversehrtheit der Ware ggf. durch den Empfänger der Ware zu prüfen. Die Zustellung der Ware an einen vom Kunden benannten Dritten gilt als Zustellung der Ware an den Kunden.

 

21.Für Unternehmen gilt: Der Kunde hat die ausgelieferte Ware sofort nach Empfang zu prüfen, um mögliche verdeckte Schäden erkennen und reklamieren zu können. Etwaige Mängel an der Ware, die objektiv keinen Transportschaden darstellen, sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind, hat der Kunde unverzüglich nach Aufdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.

 

22.Für Unternehmen gilt: Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

 

23.Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 50,00 EUR ab der zweiten dem Kunden zuzurechnenden Verschiebung eines bestätigten Liefertermins zu erheben. Führen dem Kunden zuzurechnende Verschiebungen eines bestätigten Liefertermins zu einer Verschiebung von wenigstens 14 Kalendertagen ist der Kunde berechtigt, von den in § V.15 bestimmten Möglichkeiten entsprechend Gebrauch zu machen

 

VI.Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel 

 

1.Der überlassene Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden zur Nutzung der aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlichen Software und Inhalte in dem dort beschriebenen Umfang.

 

2.Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.